12.05.2019, 15:54
Es ist relativ einfach. In den DLV Ausschreibungsbedingungen steht, dass die Leistungen wom Wind her IWR konform und somit nicht zu hoch sein dürfen. Es gelten die gleichen Regeln wie für Rekorde.
"Es werden nur Leistungen berücksichtigt, die in Übereinstimmung mit den internationalen Wettkampfregeln (IWR) erzielt worden sind. Windbegünstigte Leistungen (>+2,0 m/sec) werden nicht anerkannt."
"Es werden nur Leistungen berücksichtigt, die in Übereinstimmung mit den internationalen Wettkampfregeln (IWR) erzielt worden sind. Windbegünstigte Leistungen (>+2,0 m/sec) werden nicht anerkannt."