04.07.2019, 14:27
In der IWR 2018-2019 (Regel 260.18) heißt es nun wie folgt:
"Weltrekorde in Mehrkampfwettbewerben:
Die in Regel 200.8 dargestellten Bedingungen haben vollständig denen der Einzelwettbewerbe zu entsprechen. Zusätzlich darf bei den Wettbewerben, bei denen die Windgeschwindigkeit gemessen wird, die Durchschnittsgeschwindigkeit (basierend auf der Addition der Windgeschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemessen sind, geteilt durch die Zahl dieser Disziplinen) nicht gößer als +2m/sec sein."
Es folgt dann das bereits von diwa zitierte Rechenbeispiel.
Aber wie schon gesagt, gilt das für die Anerkennung von Weltrekorden. Olympiasieger kann ich ja auch bei irregulären Windverhältnissen werden.
Aber ich muss trotzdem ein neues Fass aufmachen: Im Kommentar Buchstabe (a) zu Regel 149.3 heißt es: "Die Geschwindigkeit in jeder einzelnen Disziplin darf nicht mehr als 4m/sec betragen". Soweit, so gut, aber das passt dann nicht zu dem Berechnungsbeispiel aus Regel 260.18. Allerdings bezieht sich der Kommentar darauf, ob das Mehrkampfresultat des Athleten als Bestleistung gewertet werden kann.
Danach könnte das von diwa zitierte Beispiel aus Regel 260.18 nicht als Mehrkampfbestleistung anerkannt werden , obwohl die Leistung ansonsten regulär ist.
Vielleicht hat noch jemand hierzu eine Meinung. Ich schlage aber vor, sich nur noch auf die IWR 2018-2019 zu beziehen, da es gegenüber den früheren IWRs beträchtliche Abweichungen gibt.
Robert
"Weltrekorde in Mehrkampfwettbewerben:
Die in Regel 200.8 dargestellten Bedingungen haben vollständig denen der Einzelwettbewerbe zu entsprechen. Zusätzlich darf bei den Wettbewerben, bei denen die Windgeschwindigkeit gemessen wird, die Durchschnittsgeschwindigkeit (basierend auf der Addition der Windgeschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemessen sind, geteilt durch die Zahl dieser Disziplinen) nicht gößer als +2m/sec sein."
Es folgt dann das bereits von diwa zitierte Rechenbeispiel.
Aber wie schon gesagt, gilt das für die Anerkennung von Weltrekorden. Olympiasieger kann ich ja auch bei irregulären Windverhältnissen werden.
Aber ich muss trotzdem ein neues Fass aufmachen: Im Kommentar Buchstabe (a) zu Regel 149.3 heißt es: "Die Geschwindigkeit in jeder einzelnen Disziplin darf nicht mehr als 4m/sec betragen". Soweit, so gut, aber das passt dann nicht zu dem Berechnungsbeispiel aus Regel 260.18. Allerdings bezieht sich der Kommentar darauf, ob das Mehrkampfresultat des Athleten als Bestleistung gewertet werden kann.
Danach könnte das von diwa zitierte Beispiel aus Regel 260.18 nicht als Mehrkampfbestleistung anerkannt werden , obwohl die Leistung ansonsten regulär ist.
Vielleicht hat noch jemand hierzu eine Meinung. Ich schlage aber vor, sich nur noch auf die IWR 2018-2019 zu beziehen, da es gegenüber den früheren IWRs beträchtliche Abweichungen gibt.
Robert