22.09.2014, 21:28
(22.09.2014, 18:54)chmeseb schrieb: wenn ich Abschnitt C, Regel 187 Nr. 4 richtig lese, ist es erlaubt, das Handgelenk oder andere Gliedmaßen (Arm, Knie, usw.) zu bandagieren, solange niocht mehr als zwe Finger zusammen verbunden werden.
Lies dies nochmal nach.
R. 187 Nr. 4 a sagt, dass es eine unerlaubte Unterstützung ist, wenn "zwei oder mehr Finger" zusammengebunden werden.
Also ist gar kein Zusammenbinden ist erlaubt.
Für dich relevant aus R. 187:
Nr. 4a, Nr. 4c, Nr. 5c
Wenn es nicht als Handschuh betrachtet werden kann, liest sich das mit Ferndiagnose okay.