25.11.2014, 14:25
Zitat:1. Athleten, die mit verbotenen Substanzen (UM) ihre (Wettkampf-)Leistung steigern, betrügen ALLE !
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz gegen Doping im Sport vorgehen.
Wer betrügt, muss bis zu drei Jahre ins Gefängnis: Die Minister de Maizière und Maas haben sich auf den Entwurf für ein neues Anti-Doping-Gesetz geeinigt. Athleten, die mit verbotenen Substanzen ihre Leistung steigern, müssen in Zukunft mit drastischen Strafen rechnen. Auch der Erwerb der Stoffe wird geahndet.
2. Athleten (u.a.), die UM verkaufen, befördern, versenden, liefern oder ausgeben, müssen mit drastischen Strafen rechnen.
Zu 1) : Für den Sportbereich LA ist die IWR zuständig.
Zu 2) : Für diesen Bereich ist der Staat (StGB) zuständig.
Zum Erwerb : Wenn ein Athlet UM erwirbt, um sich z.B. 'privat zu stärken' - an keinem Wettkampf teilnimmt ! -, dann ist ein geringer Besitz straffrei. - StGB -
Kaderathlet : Hier sind die Vorschriften für NADA-RTP- Mitglieder zuständig. - IWR -
Ausnahmen : Hier sind UM für tatsächliche und legale therapeutische Zwecke straffrei. Dazu gibt es die TUE - Medizinische Ausnahmegenehmigung. - IWR -
Nach meiner Meinung sind hier die Zuständigkeitsbereiche klar erkennbar. Die Gesetze StGB und Bestimmungen IWR müssen nur konsequent angewendet werden. Und zwar in ihren zuständigen Bereichen ! Das schließt nicht aus, dass auch hier nachgebessert werden kann.
Da ein Athlet auch ein Staatsbürger ist, so muss auch erkennbar sein, ob er als Athlet oder als Staatsbürger gegen Bestimmungen IWR oder Gesetze StGB verstossen hat.
- Irrtum vorbehalten -
Heinz Engels, Mainz