13.10.2015, 20:53
Meine Antworten:
alle drei Entscheidungen sind okay.
Zu Entscheidung 3:
"Regel 170.11 Erl.: Hat ein Verein (im DLV auch LG und StG) für denselben
Wettbewerb mehrere Staffelmannschaften gemeldet, ist die namentliche
Meldung einschließlich der Ersatzläufer für jede Staffelmannschaft getrennt
vorzunehmen. Die endgültige Besetzung und Reihenfolge innerhalb
einer Staffelmannschaft muss 90 Minuten vor Beginn des ersten
Laufs einer Runde schriftlich am Stellplatz angegeben werden."
Um den Sinn dieser Regel zu erfüllen muss er das Lückenbüßertum ablehnen.
alle drei Entscheidungen sind okay.
Zu Entscheidung 3:
"Regel 170.11 Erl.: Hat ein Verein (im DLV auch LG und StG) für denselben
Wettbewerb mehrere Staffelmannschaften gemeldet, ist die namentliche
Meldung einschließlich der Ersatzläufer für jede Staffelmannschaft getrennt
vorzunehmen. Die endgültige Besetzung und Reihenfolge innerhalb
einer Staffelmannschaft muss 90 Minuten vor Beginn des ersten
Laufs einer Runde schriftlich am Stellplatz angegeben werden."
Um den Sinn dieser Regel zu erfüllen muss er das Lückenbüßertum ablehnen.