01.12.2016, 18:19
Meines Erachtens trifft e) zu.
zu a) Für eine Ablehnung gibt es keinen Grund. Die IWR oder die DLO sagen nichts darüber aus, dass man das in der Anmeldung angegebene Brett dann auch zwingend benutzen muss. Es handelt sich für den Veranstalter lediglich um eine Beschleunigung des Wettkampfablaufs, was ja auch Sinn macht.
zu b) Wie a, und auch das mit dem 4. Versuch trifft so nicht zu, da die neue Reihenfolge im sog. "Endkampf" (Versuche 4-6) von der Platzierung bestimmt wird.
zu c) Trifft auch nicht zu. Warum sollte es für den 1. Versuch nicht, für den 2. dann aber möglich sein?
zu d) Stimmt auch nicht. Laut Regel 180.5 dürfen die Versuche nur in der ausgelosten Reihenfolge durchgeführt werden, es sei denn, es trifft R 142.3 zu (gleichzeitig stattfindende Wettbewerbe). Letzteres hat aber mit dem hier geschilderten Fall nichts zu tun.
Also bleibt nur e) übrig, man muss mit der "unpraktischen" Reihenfolge leben.
Die Entscheidung kann auch nach dem 1. Versuch nicht anders lauten, da die Reihenfolge nicht geändert werden darf.
Gruß Robert
zu a) Für eine Ablehnung gibt es keinen Grund. Die IWR oder die DLO sagen nichts darüber aus, dass man das in der Anmeldung angegebene Brett dann auch zwingend benutzen muss. Es handelt sich für den Veranstalter lediglich um eine Beschleunigung des Wettkampfablaufs, was ja auch Sinn macht.
zu b) Wie a, und auch das mit dem 4. Versuch trifft so nicht zu, da die neue Reihenfolge im sog. "Endkampf" (Versuche 4-6) von der Platzierung bestimmt wird.
zu c) Trifft auch nicht zu. Warum sollte es für den 1. Versuch nicht, für den 2. dann aber möglich sein?
zu d) Stimmt auch nicht. Laut Regel 180.5 dürfen die Versuche nur in der ausgelosten Reihenfolge durchgeführt werden, es sei denn, es trifft R 142.3 zu (gleichzeitig stattfindende Wettbewerbe). Letzteres hat aber mit dem hier geschilderten Fall nichts zu tun.
Also bleibt nur e) übrig, man muss mit der "unpraktischen" Reihenfolge leben.
Die Entscheidung kann auch nach dem 1. Versuch nicht anders lauten, da die Reihenfolge nicht geändert werden darf.
Gruß Robert