03.06.2016, 08:14
(03.06.2016, 07:47)Doberaner schrieb:Einspruch einlegen, und die Kohle ist fort.....(02.06.2016, 21:54)Halloo schrieb: [...]
Eine wabbelige Regel - meine ich.
Aber ansonsten ist die Gunst des Schiedsrichters entscheidend?
Letztendlich ist der Athlet von seiner Gunst abhängig. Wenn Ihr Euch im Recht wähnt - Einspruch einlegen und den Weg weiter verfolgen.
Da gibt es offensichtlich Handlungsbedarf bei der Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter.
Wir als Kampfrichter sollen doch vernünftige und regelkonforme Wettkämpfe für die Athleten ausrichten und sind zur Erbauung des eigenen Egos da. Die Regeln können (und sollen meiner Meinung nach auch nicht) jeden Sonderfall betrachten.
Bei ungünstigen Zeitplänen (z.B. bei gleichzeitig stattfindenden Weitsprungwettbewerben und Sprintstaffeln) ist es gelegentlich, besonders für junge Sportler/innen, stressig. Dabei soll Sport doch Spaß machen. Hab schon erlebt, dass die Hälfte der Weitspringer/inen auch Staffelläufer waren, und trotzdem keine Neutralisierung erfolgte und auch keine Änderung der Sprung-Reihenfolge bewilligt wurde. Argumentieren hilft leider nicht immer. Ehemalige aktive Leichtathleten als Kampfrichter sind oft athletenfreundlicher, weil sie sich in die Athleten besser reindenken können. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel.