15.01.2020, 09:00
Aktuelle DLO:
§ 4 Startrecht/4.7 Start-und Teilnahmerecht im Ausland
Kaderathleten, die sich befristet im Ausland aufhalten und dort unter Beibehaltung des Startrechts für den deutschen Verein/LG an Veranstaltungen teilnehmen oder sich dort einem ausländischen Verein/Universitätssportklub anschließen wollen, erteilt der DLV auf Antrag eine Auslandsstartberechtigung. Für die übrigen Athleten gilt diese Genehmigung als erteilt.
Das schließt den Start bei Meisterschaften im Ausland nicht aus. In § 5.2 Teilnahmerecht an Deutschen Meisterschaften ist nichts im Sinne Deiner Fragestellung einschränkend geregelt, so dass mMn ein Doppelstart möglich sein muss.
§ 4 Startrecht/4.7 Start-und Teilnahmerecht im Ausland
Kaderathleten, die sich befristet im Ausland aufhalten und dort unter Beibehaltung des Startrechts für den deutschen Verein/LG an Veranstaltungen teilnehmen oder sich dort einem ausländischen Verein/Universitätssportklub anschließen wollen, erteilt der DLV auf Antrag eine Auslandsstartberechtigung. Für die übrigen Athleten gilt diese Genehmigung als erteilt.
Das schließt den Start bei Meisterschaften im Ausland nicht aus. In § 5.2 Teilnahmerecht an Deutschen Meisterschaften ist nichts im Sinne Deiner Fragestellung einschränkend geregelt, so dass mMn ein Doppelstart möglich sein muss.
Wo kämen wir denn da hin? Wenn jeder sagen würde, wo kämen wir denn da hin und niemand ginge, um zu sehen wohin man käme wenn man ginge...
www.lac-luebeck.de