Tja, diese Diskussion kenne ich seit Jahrzehnten, auch aus eigener Erfahrung. Leider wurden alle Argumente von der "Regelkomission" abgelehnt. Die IWR-Regel ist so und bleibt so. Und wenn ein Speer beschädigt wird, dann muss man sich eben privat einigen. Hatte ich vor einigen Jahrzehnten(!) getan, mit 'nem guten 65-Meter-Werfer aus......einer größeren Stadt am Rhein. Selbstverständlich würde er mir den (ca. 700 DM) Speer ersetzen. Per Post, gut verpackt usw.
Nach etwa einem halben Jahr trafen wir uns wieder. "Gestern habe ich ihn gut verpackt abgeschickt." Das war eine tolle Nachricht. Schade, auf die Post kann man sich einfach nicht verlassen.....ich warte heute noch auf ein Gerät, das inzwischen nicht mehr erlaubt ist (und ich auch nicht mehr in meiner AK wegschmeissen könnte).
Leider ist der Kamerad später unauffindbar weggezogen und ward nicht mehr gesehen.
Dieser Hinweis in der Regel 187.2 ist auch heute noch gültig.
(FAIR PLAY), hier den TeilnehmernInnen zuzumuten (und in einer Regel vorzuschreiben), dass einerseits ein eigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden MUSS, andererseits aber die Verantwortung bei einer potentiellen Beschädigung abgelehnt /nicht übernommen wird.
Die Wettkämpfer dürfen ihre eigenen Wurfgeräte benutzen. Es ist keinem Wettkämpfer erlaubt, die Wurfgeräte eines anderen ohne dessen Zustimmung zu benutzen.
Heinz Engels, Mainz
Nach etwa einem halben Jahr trafen wir uns wieder. "Gestern habe ich ihn gut verpackt abgeschickt." Das war eine tolle Nachricht. Schade, auf die Post kann man sich einfach nicht verlassen.....ich warte heute noch auf ein Gerät, das inzwischen nicht mehr erlaubt ist (und ich auch nicht mehr in meiner AK wegschmeissen könnte).
Leider ist der Kamerad später unauffindbar weggezogen und ward nicht mehr gesehen.
Dieser Hinweis in der Regel 187.2 ist auch heute noch gültig.
Zitat:Regel 187Hier muss (!) unbedingt nachgebessert werden. Es ist nicht eine seröse Art
C. Stoß- und Wurfwettbewerbe
Regel 187
Allgemeine Bestimmungen
Offizielle Geräte
1.
Bei allen internationalen Veranstaltungen müssen die verwendeten Wett-
kampfgeräte den IAAF-Bestimmungen entsprechen. Nur solche Wett-
kampfgeräte dürfen benutzt werden, die ein aktuell gültiges IAAF-Zerti-
fikat haben. Die folgende Tabelle zeigt die Geräte, die in der jeweiligen
Altersklasse benutzt werden.......
2.
Mit Ausnahme der nachfolgenden Regelung sind alle Wettkampfge-
räte vom Organisationskomitee
(Veranstalter)
bereitzustellen. Die
Technischen Delegierten können, entsprechend der jeweiligen Techni-
schen Bestimmungen einer Veranstaltung, den Wettkämpfern erlauben,
ihre eigenen oder die von einem Lieferanten bereitgestellten Geräte zu
benutzen. Voraussetzung ist, dass diese Geräte von der IAAF zertifiziert
und vor der Veranstaltung geprüft und markiert worden sind, wie dies das
Organisationskomitee (Veranstalter) festgelegt hat.
*Sie sind allen Wettkämpfern zur Verfügung zu stellen.
Ist das gleiche Modell bereits in der
vom Organisationskomitee
(Veranstalter)
erstellten Liste aufgeführt,
werden eigene Geräte nicht zugelassen.
(FAIR PLAY), hier den TeilnehmernInnen zuzumuten (und in einer Regel vorzuschreiben), dass einerseits ein eigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden MUSS, andererseits aber die Verantwortung bei einer potentiellen Beschädigung abgelehnt /nicht übernommen wird.
Zitat:Regel 183.11.- SprungstäbeMan sieht an der Regel 183.11 - Sprungstäbe/Stabhochsprung -, dass eine Regeländerung in der Regel 187.2 möglich wäre. Deshalb fordere ich aus Gründen des FAIR PLAY den Text zu übernehmen :
Die Wettkämpfer dürfen ihre eigenen Sprungstäbe benutzen. Es ist kei-
nem Wettkämpfer erlaubt, den Sprungstab eines anderen ohne dessen
Zustimmung zu benutzen.
Die Wettkämpfer dürfen ihre eigenen Wurfgeräte benutzen. Es ist keinem Wettkämpfer erlaubt, die Wurfgeräte eines anderen ohne dessen Zustimmung zu benutzen.
Heinz Engels, Mainz