(19.06.2014, 20:44)Pollux schrieb: @MZPTLKFormaljuristisch muss ich auch nicht Hitler, Stalin oder den Terroristen erschiessen, der gerade mit der Bombe rumfuchtelt.
Die Übertretung von Persönlichkeitsrechten ist niemals dringend geboten! Sie kann in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. (Der überges. Notstand, der jedoch nicht zum Kriterium zur Beurteilung der Geltung von ...rechten ist) Und die Genese von irgendwas bestimmt nicht den Anspruch auf Geltung.
Ich kann aber, wenn ich möchte, und wenn mich irgendjemand daran hindern will, oder aus Versehen zufällig im Wege steht werde ich seine Persönlichkeitsrechte leider tangieren müssen, weil ich das für dringend geboten halte.
Und dann bitte ich dringend um ein Heldendenkmal, und die Formaljuristen(die ohne meine Tat möglicherweise nicht mehr leben würden) können meinetwegen Doktorarbeiten über meine Tat schreiben, und dabei wird womöglich eine neue Rechtsauffassung generiert.