(20.06.2014, 09:58)Pollux schrieb: Du es kannst es noch so oft dramatisieren. Die verfassungsmäßige Gewährung von Persönlichkeitsrechten bedarf keiner Rechtfertigung im Hinblick auf etwaige Notstände. Aber ihre elementare Außerkraftsetzung bedarf der Rechtfertigung- und ist im Hinblick auf solche Notstände auch möglich. Falls du dich um die Rettung der Menschheit verdient machen solltest, kriegst du sicher deine Medaille. Aber das ändert nichts an der Geltung von Rechtsgrundsätzen.Die Geltung von Rechtsgrundsätzen endet dort, wo die Existenz derselben konkret und unmittelbar gefährdet ist.
Insofern könnte man von Dramatisierung sprechen, aber daran ist die Dramatisierung schuld, nicht derjenige, der das Ding beim Namen nennt.
Dass die Ausserkraftsetzung elementarer Persönlichkeitsrechte der Rechtfertigung bedarf, ist nicht der Streitpunkt.
Es gab Heerscharen von Juristen, die den Nazis zugearbeitet haben,
über 90 % von ihnen sind in der Bundesrepublik reinstalliert worden.
Im Grundgesetz steht, dass jeder Staatsbürger im Falle staatlicher Willkür aufgerufen ist, dagegen zu handeln.
Aber wer liest schon das GG...
Vom Handeln ganz zu schweigen, siehe die bei den Nazis und in der Bundesrepublik im Warmen und Trockenen sitzenden Juristen.
Ein besonders dreister Fall war der von Hans Puvogel, der in den dreissiger Jahren in seiner Doktorarbeit rassistisches Gedankengut zum besten gab, 1973 das Grosse Bundesverdienstkreuz bekam, 1976 Niedersächsischer Justizminister wurde und 1978 wegen seiner 'Jugendsünden' zurücktreten musste.