(21.06.2014, 09:48)Pollux schrieb: Denn schließlich darf die Beschränkung von Persönlichkeitsrechten nicht der Willkür anheim gestellt werden. ...kein Argument dafür, dass sich in einem demokratisch legitimierten Verfassungsstaat jeder mal, wenn er das für probat hält, für einen Notstandsagenten halten darf.Jeder nicht, klar. Nur die, die den Weitblick und die Eier haben. Meinetwegen ist das Willkür, aber ohne die für die Tat notwendige Willkür von Notstandsagenten wie zum Beispiel mich kann man in bestimmten Umständen nun mal den Schwerverbrechern nicht das Handwerk legen und viele Leute retten.
Übrigens hatten viele Generäle und hochdekorierte Kriegs-'Helden' auch nicht den Weitblick und die Eier.
Ausserdem wollten sie ihre Pfründe nicht riskieren.
Und dann noch die formaljuristische Ausrede mit dem Eid .
'Preussische Generäle meutern nicht!'
(Generalfeldmarschall Erich von Manstein)
Als Die Reich-Ranickis 1943 ihre Flucht aus dem Warschauer Ghetto
planten,
wurde gerade ebendieser Aufstand vorbereitet.
Die Beiden fragten die Verantwortlichen für den Aufstand,
wie sie sich verhalten sollten.
Die Kämpfer entgegneten etwas mitleidig:
'Ach Ihr Intellektuellen, geht besser weg.'