21.06.2014, 18:13
(21.06.2014, 16:30)Pollux schrieb: Wenn du also begriffen hättest, worum es bei 'Recht' und 'Rechenschaft' geht, wäre dir klar, dass entscheidend ist, ob ein Ziel die Inkaufnahme ...rechtfertigt. Und nicht: wie man ein Ziel am besten erreicht. Deshalb wird bei uns ein Polizist, der einem Angeklagten Folter androht, um die Preisgabe des Verstecks (eines Entführten) zu erwirken, auch zur Rechenschaft gezogen. Aber diese Selbstverständlichkeit begreifst du mit deinem eingeschränkten Vernunftbegriff offensichtlich nicht.Der konkrete Fall Metzler zeigt ja sehr plastisch, wie Rechtsprinzipien konkurrieren, denn das war nicht irgendein Polizist, sondern ein Leitender. Und der hat auch nicht in 1 Sekunde oder einer Minute entscheiden müssen, sondern in Ab-und Rücksprache mit anderen, die (Polizei-)rechtlich auch nicht ganz unbeleckt sind.
Ich bin auch gegen die getroffene Entscheidung, kann mir aber für die Zukunft leider Szenarien vorstellen, wo man sowas praktiziert.