(21.06.2014, 09:48)Pollux schrieb: MZPTLKDie Rechtfertigungsnotwendigkeit wurde nirgendwo in Frage gestellt,
Wieso sollte die Rechtfertigungsnotwendigkeit von Beschränkungen der Persönlichkeitsrechte Ausdruck eines Rechtspositivismus sein? Sie ist ja noch nicht mal eine bloß formaljuristische Petitesse.Denn schließlich darf die Beschränkung von Persönlichkeitsrechten nicht der Willkür anheim gestellt werden.... Die Rechtfertigungsnotwendigkeit im o.g. Sinn ist die fundamentale Bedingung eines Rechts, das den Namen verdient. Nicht mehr und nicht weniger.
ich sprach eingangs schon von der Prüfung der Verhältnismässigket durch den Notstandsagenten(guter Begriff, danke).
Und nach dieser Prüfung kann nicht nur, sondern muss der Held im Rahmen seiner Aktion Willkür walten lassen und möglicherweise auch Persönlichkeitsrechte Unschuldiger tangieren, um das prioritäre Ziel zu erreichen.
Und so hatten Stauffenberg und die Widerständler des 20. Juli 1944 auch in Kauf genommen, dass die Bombe nicht nur Hitler treffen sollte, sondern auch (allerdings meistens nicht ganz unschuldige) umstehende Generäle treffen konnte.
Erkläre mir bitte mal, wie das sonst gehen soll
Darum gibt es ja auch die Exekutive der Polizei, die in Sekundenbruchteilen aufgrund oft unklarer Sachlage (Fehl-?)Entscheidungen treffen muss, wohingegen die im Warmen und Trocken sitzende Judikative aufgrund einer Vielzahl inzwischen aufbereiteter Fakten in aller Ruhe Urteile fällen kann,
wohl wissend, dass Revision(en) möglich sind, man also meistens sein Gewissen nicht belasten muss.