@MZPTLK
Was du dir vorstellen kannst, ist irrelevant! Im Fall M. gibt es keine Konkurrenz von Rechtsprinzipien. (Und folglich auch keine Abwägung) Der Eingriff in das Grundrecht gemäß Art. 1 ist nach dem Grundgesetz definitiv ausgeschlossen. Stattdessen herrscht eine unbedingte Schutzpflicht des Staates gemäß dem Prinzip der ‚Unantastbarkeit’ der Menschenwürde.
Was du dir vorstellen kannst, ist irrelevant! Im Fall M. gibt es keine Konkurrenz von Rechtsprinzipien. (Und folglich auch keine Abwägung) Der Eingriff in das Grundrecht gemäß Art. 1 ist nach dem Grundgesetz definitiv ausgeschlossen. Stattdessen herrscht eine unbedingte Schutzpflicht des Staates gemäß dem Prinzip der ‚Unantastbarkeit’ der Menschenwürde.