23.06.2014, 20:37
@MZPTLK
Du kannst hier rumlavieren wie du willst. Es gibt klare verfassungsrechtliche Normierungen, nach denen Eingriffe in Grundrechte geregelt oder verboten sind. Punkt! Aber es ist dir unbenommen, von unseren Verfassungsgrundsätzen nichts zu halten.Aber dann solltest du dich erst um Kenntnis bemühen!
Bei den NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollte dir eigentlich klar sein, dass der Artikel 1 des Grundgesetzes auf diese Erfahrung Bezug nimmt. Aber sehr wohl auch ohne diese historische Erfahrung begründet werden kann. Gemäß Artikel 1 verwirkt jedoch auch ein Despot/ Terrorist nicht seinen Anspruch auf den Schutz der Menschenwürde. D.h. den Schutz vor Verletzung körperlicher Integrität, Verteidigungsrechten etc.
Du kannst hier rumlavieren wie du willst. Es gibt klare verfassungsrechtliche Normierungen, nach denen Eingriffe in Grundrechte geregelt oder verboten sind. Punkt! Aber es ist dir unbenommen, von unseren Verfassungsgrundsätzen nichts zu halten.Aber dann solltest du dich erst um Kenntnis bemühen!
Bei den NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollte dir eigentlich klar sein, dass der Artikel 1 des Grundgesetzes auf diese Erfahrung Bezug nimmt. Aber sehr wohl auch ohne diese historische Erfahrung begründet werden kann. Gemäß Artikel 1 verwirkt jedoch auch ein Despot/ Terrorist nicht seinen Anspruch auf den Schutz der Menschenwürde. D.h. den Schutz vor Verletzung körperlicher Integrität, Verteidigungsrechten etc.