(24.06.2014, 08:37)Pollux schrieb: Jetzt wird’s peinlich! Mach dich mal kundig über Notstandsverfassung, Notstandsgesetzgebung, Notstandsrecht, Ausnahmezustand, innerer Notstand, Verteidigungsfall...Da hast Du Pech, ich kenne die Diskussion um die Notstandsgesetzgebung zu Zeiten der Grossen Koalition und der APO und danach zufällig sehr genau.
Die Gesetze stellen keine hinreichende Handhabe bezüglich bestimmter aktueller oder vor allem künftig denkbarer Krisenfälle dar.
Zum Beispiel ist bis heute nicht klar, was im Fall eines terroristischen Angriffs auf ein AKW passieren soll.
Folglich müsste ein Luftwaffengeneral eine einsame, gesetzeswidrige und dem letzten Verfassungsgerichtsurteil widersprechende Entscheidung fällen, um Millionen Deutsche zu retten.
Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass es einen solchen 007 geben wird.
Selbst wenn alle denkbaren Szenarien in Gesetze 'gegossen' sein würden,
wären die Exekutivorgane allzuoft nicht in der Lage, zeitnah und effektiv genug zu handeln.
Helmut Schmidt(Schulden-Schmidt, Atom-Schmidt, Raucher-Schmidt) hatte als Innensenator zu Beginn der Flutkatastrophe im Februar 1962 den Polizeipräsidenten nach Hause geschickt.
Ich bin nicht sicher, ob die zuständigen Stellen heute mehr 'Eier' haben als damals
Du solltest mich mittlerweile so gut kennen, dass du besser sauber und schlüssig argumentierst, als zum wiederholten Mal mit Unterstellungen zu arbeiten.