Habe einige interessante Stellen gefunden:
1. 'Im Notstand hört die Gültigkeit der für den Alltag gedachten Gesetze auf.
Das gilt sowohl für das Leben des Individuums wie für das Leben der Völker und Staaten.
Staatsstreiche bewegen sich nicht auf dem Boden der Gesetze.
Sie durch Gesetze zu gestatten,
ist vom Stande des Gesetzes aus ein Widerspruch in sich.
Wäre der Buchstabe des Gesetzes das Höchste auf dieser Erde,
so wäre damit das Urteil über Staatsstreiche und Revolutionen besiegelt.
Aber über dem Gesetz steht das Leben.
Ein politischer Notstand, der sich zur Alternative zuspitzt:
das Gesetz oder das Leben trägt die Entscheidung in sich selbst.
Der Staatsstreich opfert das Gesetz und rettet das Leben und damit das Recht.
Solche Staatsstreiche appellieren an das Tribunal der Geschichte.
Diese Instanz aber ist bis jetzt von allen Völkern als die höchste Instanz anerkannt worden.
Das Urteil, das hier gefällt wird, ist endgültig.
Im Widerspruch zum Gesetz schafft es das Recht.'
(Rudolf von Ihering: Der Zweck im Recht)
2. Luther nennt 3 Arten von Tyrannen: weltliche, religiöse, apokalyptische.
Der dritte erhebt sich über das geistliche und weltliche Reich
und stellt sich bewusst ausserhalb allen Rexchts.
Luther: 'Man muss dem Verbrecher ein Ende machen wie einem reissenden Tier.'
Der im Widerstand stehende Soldat wusste aus Erfahrung,
dass die Ablehnung des Tyrannenmordes einer Proklamation des Willens zur Ohnmacht gleichkam.
Daher auch Art. 20 GG:
3. Gegen jeden, der es unternimmt, diese (Rechts-)Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Manche zweifeln, ob Widerstand rechtsstaatlicher Weihe bedarf,
und ob man Widerstandsrecht positiv-gesetzlich regeln sollte.
MZPTLK:
Es ist besser so.
Bedarf: hoffentlich nicht!
1. 'Im Notstand hört die Gültigkeit der für den Alltag gedachten Gesetze auf.
Das gilt sowohl für das Leben des Individuums wie für das Leben der Völker und Staaten.
Staatsstreiche bewegen sich nicht auf dem Boden der Gesetze.
Sie durch Gesetze zu gestatten,
ist vom Stande des Gesetzes aus ein Widerspruch in sich.
Wäre der Buchstabe des Gesetzes das Höchste auf dieser Erde,
so wäre damit das Urteil über Staatsstreiche und Revolutionen besiegelt.
Aber über dem Gesetz steht das Leben.
Ein politischer Notstand, der sich zur Alternative zuspitzt:
das Gesetz oder das Leben trägt die Entscheidung in sich selbst.
Der Staatsstreich opfert das Gesetz und rettet das Leben und damit das Recht.
Solche Staatsstreiche appellieren an das Tribunal der Geschichte.
Diese Instanz aber ist bis jetzt von allen Völkern als die höchste Instanz anerkannt worden.
Das Urteil, das hier gefällt wird, ist endgültig.
Im Widerspruch zum Gesetz schafft es das Recht.'
(Rudolf von Ihering: Der Zweck im Recht)
2. Luther nennt 3 Arten von Tyrannen: weltliche, religiöse, apokalyptische.
Der dritte erhebt sich über das geistliche und weltliche Reich
und stellt sich bewusst ausserhalb allen Rexchts.
Luther: 'Man muss dem Verbrecher ein Ende machen wie einem reissenden Tier.'
Der im Widerstand stehende Soldat wusste aus Erfahrung,
dass die Ablehnung des Tyrannenmordes einer Proklamation des Willens zur Ohnmacht gleichkam.
Daher auch Art. 20 GG:
3. Gegen jeden, der es unternimmt, diese (Rechts-)Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Manche zweifeln, ob Widerstand rechtsstaatlicher Weihe bedarf,
und ob man Widerstandsrecht positiv-gesetzlich regeln sollte.
MZPTLK:
Es ist besser so.
Bedarf: hoffentlich nicht!