03.06.2016, 07:47
(02.06.2016, 21:54)Halloo schrieb: [...]
Eine wabbelige Regel - meine ich.
Aber ansonsten ist die Gunst des Schiedsrichters entscheidend?
Letztendlich ist der Athlet von seiner Gunst abhängig. Wenn Ihr Euch im Recht wähnt - Einspruch einlegen und den Weg weiter verfolgen.
Da gibt es offensichtlich Handlungsbedarf bei der Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter.
Wir als Kampfrichter sollen doch vernünftige und regelkonforme Wettkämpfe für die Athleten ausrichten und sind zur Erbauung des eigenen Egos da. Die Regeln können (und sollen meiner Meinung nach auch nicht) jeden Sonderfall betrachten.