(01.08.2018, 11:21)alex72 schrieb: Der schweizer Sprinter Mancini wurde wegen rechtsradikaler und rassistische r Äußerungen vom Schweizer Verband ausgeschlossen.Das Recht auf Meinungsfreiheit ist in erster Linie ein Abwehrrecht gegen staatliche Zensur. Davon ist sicher nicht abgedeckt, dass ein Sportler, der Vereinbarungen mit seinem Verband trifft und diese bricht, dennoch zur EM mitgenommen werden muss.
Grundsätzlich kann ich das schon verstehen aber solange es nicht an den strafbaren Bereich rankommt ist das schon eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wo soll da die Grenze sein ?
Da Mancini wohl nicht mit Repressalien durch den Schweizer Staat zu rechnen hat, ist das möglicherweise eher kein Problem der Meinungsfreiheit.
Mancini hätte erst gar nicht nominiert werden dürfen. Es sollte offensichtlich sein, dass seine Geisteshaltungen nicht mit den ethischen Vorstellungen der Sportlerrolle zu vereinbaren sind.