(04.08.2018, 16:56)krebsan schrieb: Ich wiederhole noch einmal: Ich bin dafür, in solchen Fällen jegliche staatliche Unterstützung zu streichen. Ich halte allerdings die Teilnahme an einem Wettkampf, für den man sich regulär qualifiziert hat, nicht als staatliche Unterstützung, sondern eigentlich für ein Recht des Sportlers.Nominierungsrichtlinien des Schweizer Verbandes (sie nennen es Selektionskonzepte) 1.2.10: "Der Athlet hält sich an den Verhaltenskodex für Athleten und Athletinnen von Swiss Athletics."
Mancini hat sich nicht an den Verhaltenskodex gehalten, hat deshalb die Richtlinien zur Quali nicht erfüllt, also hat er sich nicht regulär für die EM qualifiziert.
Valar aus is.