13.07.2014, 19:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2014, 19:04 von Hellmuth K l i m m e r.)
(12.07.2014, 20:25)kari.hgw schrieb: "Für jeden Wechsel in Bahnen hat ein bestimmter Offizieller sicherzustellen, dass die Athleten korrekt in ihren Wechselzonen stehen und Kenntnis von einem anwendbaren Wechselvorlauf haben. ""Ich frag' mal":
So steht es in der aktuellen IWR (Regel 170.3). Ich frag mal so provokativ: Wenn der Wechselrichter nicht informiert (ist), dann kann die Staffel aus diesem Grund nicht disqualifiziert werden?
Muss es beim ersten, von mir fett hervorgehobenen Wort nicht richtig heißen: Wechsel v e r l a u f ?
Und beim zweiten Wort nicht besser: keine Kenntnis der IWR hat ?
Ich denke, wenn der Kari nicht regelkundig ist, kann er evtl. eine Fehlentscheidung treffen ( ----> Disq. oder Nichterkennen eines Wechselfehlers [z.B. Überlaufen des Wechselraumes bzw. zu zeitiges Wechseln, noch im Anlaufraum]).
In einem solchen Fall wäre wohl ein Protest chancenreich.
Nur, wie beweise ich das??? - ohne Videobeleg?
H. Klimmer / sen.