14.07.2014, 13:47
Zitat:"Für jeden Wechsel in Bahnen hat ein bestimmter Offizieller sicherzustellen, dass die Athleten korrekt in ihren Wechselzonen stehen und Kenntnis von einem anwendbaren Wechselvorlauf haben." (IWR Regel 170.3)
Also nochmal:
Ein "bestimmter Offizieller" (Wechselrichter) muss sicherstellen, dass die Athleten da stehen, wo sie stehen dürfen bzw. sie auf eine bevorstehende Regelverletzung hinweisen.
Der Kari hat also eine Informationspflicht. Was passiert, wenn er nicht informiert und eine Staffel aufgrund dessen disqualifiziert wird?
Die Frage ist also, ob ein Einspruch der disqualifizierten Staffel Aussicht auf Erfolg hat, weil der Kari seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist.
Auch noch interessant: wie kann ich (einspruchssicher) dokumentieren, dass ich eine Staffel auf einen Fehler hingewiesen habe?