14.07.2014, 19:13
Ich denke, das bezieht sich eher auf den Fall, dass ein Staffelteilnehmer NICHT weiß, dass er einen Wechselvorlauf hat, er sich also direkt in den Wechselraum stellt.
Stellt der Athlet sich außerhalb des Wechselraums, kann ich annehmen, dass er weiß, dass er einen Vorlauf hat und somit kann ich auch annehmen, dass er weiß, bis wohin dieser geht. Er hat ja anscheinend die IWR gelesen bzw. sein Trainer hat ihm gesagt, dass es einen Vorlauf gibt, dann gehe ich davon aus, das er auch den Rest der Regel kennt.
Ansonsten müsste ich in jeden anderen Wettbewerben auch die Teilnehmer auf mögliche Regelverstöße hinweisen und das geht ja wohl nicht.
Wenn ich sehe, dass ein Teilnehmer vor dem Vorlauf steht, weise ich ihn auf die Konsequenzen hin.
Im Eifer des Gefechts kann es aber passieren, dass ein Teilnehmer sich korrekt aufstellt, dann aber, wenn der ankommende Läufer kommt, noch intuitiv den hinteren Fuß weiter nach hinten stellt um mehr Druck zu bekommen. Damit steht er vor dem Vorlauf und begeht einen Regelverstoß, der geahndet werden muss (So geschehen u.a. FLVW Halle U20 Bielefeld 2014)
Hierbei kann es nicht ein möglicher Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein, dass der Teilnehmer zuvor nicht auf diesen möglichen Regelverstoß hingewiesen wurde.
So etwas kann ich nur machen, wenn es Regeländerungen gibt. Zum Beispiel als die neue Fehlstartregel eingeführt wurde. Da haben alle Starter gebetsmühlenartig erzählt, dass der 1. Fehlstart zur disq. führt. Da halte ich das auch für gerechtfertigt.
Stellt der Athlet sich außerhalb des Wechselraums, kann ich annehmen, dass er weiß, dass er einen Vorlauf hat und somit kann ich auch annehmen, dass er weiß, bis wohin dieser geht. Er hat ja anscheinend die IWR gelesen bzw. sein Trainer hat ihm gesagt, dass es einen Vorlauf gibt, dann gehe ich davon aus, das er auch den Rest der Regel kennt.
Ansonsten müsste ich in jeden anderen Wettbewerben auch die Teilnehmer auf mögliche Regelverstöße hinweisen und das geht ja wohl nicht.
Wenn ich sehe, dass ein Teilnehmer vor dem Vorlauf steht, weise ich ihn auf die Konsequenzen hin.
Im Eifer des Gefechts kann es aber passieren, dass ein Teilnehmer sich korrekt aufstellt, dann aber, wenn der ankommende Läufer kommt, noch intuitiv den hinteren Fuß weiter nach hinten stellt um mehr Druck zu bekommen. Damit steht er vor dem Vorlauf und begeht einen Regelverstoß, der geahndet werden muss (So geschehen u.a. FLVW Halle U20 Bielefeld 2014)
Hierbei kann es nicht ein möglicher Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein, dass der Teilnehmer zuvor nicht auf diesen möglichen Regelverstoß hingewiesen wurde.
So etwas kann ich nur machen, wenn es Regeländerungen gibt. Zum Beispiel als die neue Fehlstartregel eingeführt wurde. Da haben alle Starter gebetsmühlenartig erzählt, dass der 1. Fehlstart zur disq. führt. Da halte ich das auch für gerechtfertigt.