15.10.2023, 07:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2023, 07:51 von MErunsThis.)
Hallo zusammen,
bisher war ich überzeugt, dass Jugendliche ohne Startpass nicht an Stadionwettkämpfen teilnehmen dürfen. Hätte ich mal früher § 5.1.2 in Verbindung mit § 6.1 DLO gelesen. Danach dürfen Schüler (von Schulen), die keinen Startpass haben, an vereinsoffenen, kreisoffenen und bezirksoffenen Veranstaltungen teilnehmen, wenn einige Formalien erfüllt sind.
Ganz praktisch: Kann ich einen Fußballer zum 800m-Lauf bei einem unserer Sportfeste einladen und ihn mit dem Namen seiner Schule melden?
bisher war ich überzeugt, dass Jugendliche ohne Startpass nicht an Stadionwettkämpfen teilnehmen dürfen. Hätte ich mal früher § 5.1.2 in Verbindung mit § 6.1 DLO gelesen. Danach dürfen Schüler (von Schulen), die keinen Startpass haben, an vereinsoffenen, kreisoffenen und bezirksoffenen Veranstaltungen teilnehmen, wenn einige Formalien erfüllt sind.
Ganz praktisch: Kann ich einen Fußballer zum 800m-Lauf bei einem unserer Sportfeste einladen und ihn mit dem Namen seiner Schule melden?