16.03.2015, 19:54
(16.03.2015, 18:21)Javeling schrieb: Und auch die Leistungen können nicht in die Bestenlisten aufgenommen werden.
Bestenlistenfähig sollten auch solche Leistungen sein, wenn die Anlage und die Bedingungen den IWR entsprechen; das sollte der Fall gewesen sein. Ob man mit dem (gültigen) Weltrekord im unberechtigten 6. Versuch gewinnen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Wir ein Athlet z.B. unter Vorbehalt zu drei weiteren Versuchen zugelassen und er erzielt dort eine Leistung, die zum Sieg reichen würde, ist diese Leistung i.d.R. bestenlistenfähig, auch wenn der Einspruch keinen Erfolg hat und er nicht gewinnen kann. (Alles nicht "gendergerecht" formuliert, sorry!)
(16.03.2015, 18:21)Javeling schrieb: Ich wundere mich nur, warum niemand von den erfahrenen TeilnehmerInnen den verantwortlichen Wettkampfleiter darauf aufmerksam gemacht hat.
Wenigstens waren für alle die Bedingungen gleich. Ich habe gestern Abend das Team-Manual und andere offizielle Dokumente durchgesehen, aber zu der Anzahl der Versuche leider nichts gefunden.
Da das überall "durchgezogen" wurde, sieht es doch sehr nach System aus.