(26.01.2015, 19:52)Oliver schrieb: Dem Verband kann man hier keinen Vorwurf machen. Wenn er gültige Passdokumente hat, die ihn als einen U23 Athleten ausweisen, dann ist der Verband verpflichtet in starten zu lassen. Ansonsten kann der Athlet vor Gericht sein Startrecht einklagen.Auf die Klage hätte es Verband Rheinland ankommen lassen sollen.
Erstaunlicherweise war man zuletzt im Landesverband Hessen nicht in Angst erstarrt vor einer Klage.
Wenn man dermaßen offensichtlich verarscht wird (Foto Shop/Mailadresse...)dann wird so ein Prozess für den Kläger eher zum Spießrutenlauf und weckt das Interesse von überregionalen "Investigatoren" die dann so richtig suchen und finden.