26.07.2022, 14:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2022, 15:26 von h3inz_h4rtm4nn.)
(26.07.2022, 14:30)Jonny schrieb:Jonny hat Recht und nein, der DLV schreibt in seinen Nominierungsrichtlinien nichts von einer (rechtlichen) Verpflichtung, Athleten nach dem Ranking zu nominieren.(26.07.2022, 13:50)Atanvarno schrieb:Machen Frankreich und Holland doch auch nicht. Von Klagen hab ich da bislang nix gelesen.(26.07.2022, 13:46)runner5000 schrieb: Dabei sollte man aber unterscheiden zwischen Leuten, die sich durch neue PBs etc. gerade so einen Rankingplatz erkämpft haben und Leuten, die weit weg von ihrer PB sind und deswegen nur knapp drin sind. Für erstere ist eine Teilnahme wirklich gerechtfertigt, aber Auftritte wie den von Reuther in Eugene braucht kein Mensch.
Wie macht man das rechtssicher? Ich denke, dass der DLV da berechtigerweise Klagen fürchtet, wenn man Athleten, die die Nominierungskriterien erfüllt haben, nicht mitnimmt.
"Bei weiteren freien Startplätzen können Athleten im freien Ermessen, entsprechend dem EA-World-Ranking-System nachrangig nominiert werden."
Genauso hat es Frankreich und Holland formuliert. Hier gibt es keine Klagen zu erwarten.