16.03.2024, 16:27
Also das "Schlimmste", was im theoretischen Fall, dass Klosterhalfen die WA-Norm läuft, ihr noch passieren kann, wäre doch, dass DLV oder DOSB noch die Bestätigungsnorm auf der Bahn verlangen, oder? Der DLV hat die 30:40 nicht als Maßstab gesetzt, das war die WA. Und wer diese auf der Straße läuft, gilt seitens der WA als qualifiziert. Nirgendwo hat der DLV geschrieben, dass er eine 30:40 auf der Bahn verlangt. Man will die WA-Quali über Norm oder Ranking (logisch, weil sonst nicht nominiert werden kann) gegebenenfalls mit Bestätigungsnorm.