(15.12.2014, 13:14)Mateng schrieb:(14.12.2014, 21:59)Gertrud schrieb: Im Prinzip müsste es einen Katalog an Strafen/ Sperren in diesen Fällen geben.das Problem ist meiner Meinung nach das:
Gertrud
Auf welcher Basis sollen solche Strafen/Sanktionen denn ausgesprochen werden? Diese "Jugendlichen" haben ja, wie hier schon mehrfach diskutiert , passende Dokumente.
Solange der Verband und einzelne Trainer versuchen entsprechende Nachforschungen zu zweifelhaften Altersangaben via Strafandrohungen und Anwälten zu bekämpfen, wird sich hier nichts ändern.
Meiner Meinung nach sollte der Verband zum Schutz der Fairness im Sport so etwas wie eine "Selbstverpflichtung" eingehen, Athleten mit klar zweifelhaftem Alter NICHT in Jugendmeisterschaften und -Mannschaften etc. einzusetzen.
Aber derzeit ist hier wohl kein entsprechendes Bewusstsein vorhanden, da wird eben eher das kurzfristige Abgrasen von Jugendtiteln gesehen und die Auswirkungen auf den Sport und die Motivation anderer Teilnehmer als Kollateralschaden sehenden Auges in Kauf genommen.
Wie mir ein kompetenter Mediziner gerade wieder bestätigte, kann aufgrund körperlicher Merkmale durch medizinische Untersuchungen relativ exakt das Alter von Jugendlichen festgestellt werden. Spricht geltendes Recht eigentlich dagegen, bei begründetem Verdacht - selbst bei Vorliegen einer Geburtsurkunde - ohne Zustimmung der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten oder Vormundschaften - diese Personen untersuchen zu lassen? Begründet wäre ein Verdacht, wenn z.B. ein angeblich 13-Jähriger alle körperlichen Merkmale eines 17-Jährigen, oder ein angeblich 18-Jähriger köperliche Merkmale eines 22- Jährigen aufweist. Dürften das dann auch Sportverbände, wenn es juristisch möglich wäre, veranlassen - oder ist es der Staatsgewalt vorenthalten? Und was wäre, wenn ein "Verdächtiger" sich einer Untersuchung widersetzt, wenn die Zustimmung nötig ist? Haben in solchen Fällen nicht Sportverbände die Möglichkeit, Sperren zu verhängen? Klar, mann könnte dann klagen - mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Vergangenheit der Verdächtigen konkret durchleuchtet wird.