26.01.2015, 19:52
(26.01.2015, 18:30)beity schrieb: ... und nun ein Verband Rheinland sich nicht zu blöde ist, dem Athleten auch das Startrecht für U23 einzuräumen.
Dem Verband kann man hier keinen Vorwurf machen. Wenn er gültige Passdokumente hat, die ihn als einen U23 Athleten ausweisen, dann ist der Verband verpflichtet in starten zu lassen. Ansonsten kann der Athlet vor Gericht sein Startrecht einklagen.
Auch wenn viele Indizien gegen ihn sprechen, ist er solange ein U23-Athlet, bis ihm das Gegenteil nachgewiesen werden kann.
Das Meldeamt hat hier die Aufgabe genau zu prüfen, ob alle vorgelegten Dokumente echt sind. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass man in Afrika keine Orginaldokumente mit falschen Angaben kaufen kann.