16.09.2024, 08:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2024, 08:15 von mariusfast.)
(16.09.2024, 08:05)runner5000 schrieb:Ja in meinem Kontext geht es um den öffentlichen Umgang mit ehemals gedopten Athleten.(16.09.2024, 07:47)mariusfast schrieb: Oder Unschuldsvermutung ausgesetzt und BEweislastumkehr? man darf hier in der öffentlichkeit wiederholt Anschuldigungen ohne Beweise machen etc. etc.?
In dem von dir geschilderten Kontext ist das Quatsch, weil du hier ständig von Privatpersonen sprichst, die die Aufgaben einer Behörde übernehmen.
Aber dir ist aber hoffentlich schon bewusst, dass im Dopingverfahren vor der entsprechenden Anti-Doping-Agentur die Beweisumlastkehr gilt oder? Wenn die Agentur den Vorwurf eines Dopingsvergehens erhebt, ist der Athlet in der Pflicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er nicht schuldig ist. Ein im Zweifel für den Angeklagten gibt es da nicht. Deswegen kann es auch sein, dass man strafrechtlich vom Vorwurf des Dopings freigesprochen wird, gesperrt wirst du aber trotzdem.
Ich habe nie gegen eine Sperre argumentiert. WEnn es eine positive Dopingprobe gibt, dann gilt Beweisumlastkehr. Hiervon war nicht die REde????? Es geht doch hier in meinem Text um einen bestraften Täter, und da sollte, sofern er irendwann wieder starten sollte, erstmal die Unschuldsvermutung gelten, oder nicht? Sofern man keine Beweise hat (habe ich doch geschrieben) . Und darum geht es. Der einzige HInweis auf erneute Dopingvorwürfe ist, dass er shconmal gedopt hat oder mit xy befreundet ist.... Das ist öffentiche Hetze