20.09.2024, 09:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.09.2024, 09:24 von Reichtathletik.)
(20.09.2024, 08:16)JoelH schrieb:(18.09.2024, 09:26)Reichtathletik schrieb: und deshalb wünsche ich mir - persönlich - dass zB Laufveranstalter ehemalige Dopinggesperrte weiter von Prämien ausschließen oder erst gar nicht starten lassen und sie Bühne anderen überlassen.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage willst du das begründen? Da ist die erfolgreiche Klage schneller als der Läufer im Ziel. Verbüßte Strafe bedeutet genau das, verbüßt. Was du forderst, ist quasi lebenslang mit Sicherheitsverwahrung.
Auch kann dir keiner die freie Meinungsäußerung verbieten. Du könntest also in jeder Ergebnisliste und jedem Bericht schreiben, der bereits xxx wegen Doping gesperrt war,...
Rechtsgrundlage: Vertragsrecht.
Du kannst in die AGB quasi schreiben dass Sponsoringeinnahmen nur ausgezahlt werden wenn keine Verstöße gegen .... Vorliegen.
Ich glaube auch nicht das ein Rechtsanspruch auf einen Startplatz abseits von Meisterschaften besteht.