29.04.2025, 22:44
(29.04.2025, 19:59)S_J schrieb: Für die kurzzeitige Einreise und das Gewinnen von Preisgeldern o.Ä. gelten auch schon wieder andere Regelungen. Das ist ja im Grunde genommen lediglich eine Geschäftsreise.
Wenn man nicht in der Lage ist, eine Anstellung als Profisportler bzw. ausreichend Sponsorengelder zu generieren (ich meine, dass viele der Superstars wie z.B. die Ingebrigtsens ihre Sponsorengelder in ein Unternehmen fließen lassen, von dem sie sich dann bezahlen lassen, was steuerliche Vorteile etc bringt), um davon nicht nur leben zu können, sondern auch die unten erwähnten Kriterien zu erfüllen, dann ist es ja vermutlich ohnehin sinnvoller, sich vorrangig erstmal um die duale Ausbildung zu kümmern. Wenn man z.B. eine Ausbildung macht und dann eine Anstellung bekommt, 5 Jahre in Deutschland lebt, und sich ansonsten auch gut integriert hat (Sprachkenntnisse, keine Vorstrafen etc) bekommt man ja auch die Niederlassungserlaubnis und kann es sich ohne Sorge um Abschiebung leisten, sich auch mal zwischendurch auf den Leistungssport zu konzentrieren.
War das jetzt auf A.L. bezogen? Wir wissen doch nichtmal ob er überhaupt einen Aufenthaltstitel hat oder nur geduldet ist. Dann käme bspw. Niedererlassungserlaubnis auch nciht in Frage (5 Jahre Aufenthaltstitel, Duldung ist kein Aufenthaltstitel). Arbeiten darf man als Flüchtling auch nicht sofort (alles abhängig auf versch. Faktoren wie lange nicht)
“Anything we can actually do we can afford” Keynes