31.05.2025, 12:33
Die zwei sachen habe ich jetzt auf die Schnelle gefunden. Allerdings klingt das für mich so, als wäre für einen WR nur der erste Teil mit dem "Schnitt <= 2,0" gültig und für nur für die Norm gilt noch die zweite Bedingung. Wissen tue ich es aber nicht.
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Die in Regel TR39.8 dargestellten Bedingungen haben vollständig denen
der jeweiligen Einzelwettbewerbe zu entsprechen.
Zusätzlich darf bei den Wettbewerben, bei denen die Windgeschwindig-
keit gemessen wird, die Durchschnittsgeschwindigkeit (basierend auf der
Addition der Windgeschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemes-
sen sind, geteilt durch die Zahl dieser Disziplinen) nicht größer als + 2m/s
sein.
Beispiel:
100m + 4,5m/s
Weit - 1,0m/s
110m H + 2,5m/s
+ 6,0m/s (mathematische Summe): 3 = +2,0m/s.
Damit ist die Bedingung erfüllt.
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Die WA hat folgende Ausnahme einzig zum Zweck der Feststellung, ob ein Ath-
let die Meldenorm für einen Mehrkampfwettbewerb erreicht hat, festgelegt:
„Die Bedingungen haben vollständig denen der jeweiligen Einzelwettbewerbe
zu entsprechen, ausgenommen, dass bei den Disziplinen, bei denen die Wind-
geschwindigkeit gemessen wird, mindestens eine der folgenden Bedingungen
erfüllt sein muss:
a Die Geschwindigkeit in jeder einzelnen Disziplin darf nicht größer als
+4m/s sein;
b Die Durchschnittsgeschwindigkeit (basierend auf der Summe der Wind-
geschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemessen wurden, geteilt
durch die Anzahl dieser Disziplinen) darf nicht größer als +2m/s sein.“
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Die in Regel TR39.8 dargestellten Bedingungen haben vollständig denen
der jeweiligen Einzelwettbewerbe zu entsprechen.
Zusätzlich darf bei den Wettbewerben, bei denen die Windgeschwindig-
keit gemessen wird, die Durchschnittsgeschwindigkeit (basierend auf der
Addition der Windgeschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemes-
sen sind, geteilt durch die Zahl dieser Disziplinen) nicht größer als + 2m/s
sein.
Beispiel:
100m + 4,5m/s
Weit - 1,0m/s
110m H + 2,5m/s
+ 6,0m/s (mathematische Summe): 3 = +2,0m/s.
Damit ist die Bedingung erfüllt.
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Die WA hat folgende Ausnahme einzig zum Zweck der Feststellung, ob ein Ath-
let die Meldenorm für einen Mehrkampfwettbewerb erreicht hat, festgelegt:
„Die Bedingungen haben vollständig denen der jeweiligen Einzelwettbewerbe
zu entsprechen, ausgenommen, dass bei den Disziplinen, bei denen die Wind-
geschwindigkeit gemessen wird, mindestens eine der folgenden Bedingungen
erfüllt sein muss:
a Die Geschwindigkeit in jeder einzelnen Disziplin darf nicht größer als
+4m/s sein;
b Die Durchschnittsgeschwindigkeit (basierend auf der Summe der Wind-
geschwindigkeiten, die in den Einzeldisziplinen gemessen wurden, geteilt
durch die Anzahl dieser Disziplinen) darf nicht größer als +2m/s sein.“