(11.07.2025, 18:02)Reichtathletik schrieb: In Jugend und Masters reicht dauerhafter Wohnsitz von mehr als X MonatenWurde das wieder geändert?
Das war - auch bei Jugend - mal anders…
nachdem es vorher so war, wie Du schreibst.
ich meine, damals waren es 1 Jahr Startrecht für einen Verein in Deutschland…
In Jugend und Masters reicht dauerhafter Wohnsitz von mehr als X Monaten