23.07.2025, 16:45
(23.07.2025, 15:56)Reichtathletik schrieb:(23.07.2025, 15:43)trackwatchnds schrieb:(23.07.2025, 13:35)Reichtathletik schrieb:(23.07.2025, 13:18)vedo schrieb:(23.07.2025, 12:18)Reichtathletik schrieb:Sehe ich in dem Fall ähnlich, allerdings ist Vetter noch mal nachgeschaut tatsächlich noch im Ergänzungskader. Wahrscheinlich reicht das schon für den Antrag? Antragsberechtige Kaderathleten laut der Ausschreibung/den Ausschreibungsbestimmungen sind solche im OK - NK 1, das soll dann wahrscheinlich nur den NK 2 ausschließen?(23.07.2025, 12:07)vedo schrieb:(23.07.2025, 11:45)Freaky schrieb: kann Vetter überhaupt ein Sonderstartrecht bekommen?
Er ist kein Kaderathlet, wenn ich das richtig sehe.
Die Formulierung zu Sonderstartrechten nennt neben Kaderathleten ja auch Perspektivathleten zur Bildung der Nationalmannschaft, demnach kann er bei freundlicher Auslegung wohl eins bekommen.
Das ist aber bei allem Respekt vor seinen früheren Leistungen keine freundliche Auslegung, sondern lächerlich. Jemand dessen SB nicht für die Quali reicht als "Perspektive zur Bildung der Nationalmannschaft" zu betiteln.
Das macht es doch noch absurder.
Der EK ist dazu gedacht, Leute im Kader zu halten die als Trainingspartner wichtig sind.
Also das Argument was ich auch anbringe für Leute die gestrichen werden, sie zT wichtige Trainingspartner für U20-Athleten darstellen.
Nach DOSB Bestimmungen gibt es EK sogar nur in Ergänzung (sprich TG-Mitglied) eines anderen OK.
Praktisch hat der DLV es die letzten Jahre aber so gehandhabt, dass sie alle Athlet:innen der Bundeswehr Sportfördergruppe in den EK berufen haben, sofern sie leistungstechnisch nicht mindestens die PK Norm erzielt haben.
Das ist einfach ein Auffangbecken, weil sie diese Leute sonst aus der Bundeswehr nehmen müssten, für deren Zugehörigkeit bekanntlich Bundeskader-Notwendigkeit besteht.
ich glaube man kann sich nicht einfach "aus der Bundeswehr rausnehmen". Das sind doch defakto Zeitsoldaten. Wenn du aus der Sportförderung fliegst, bist due regulärer Soldat. Wie heißt es so schön "Augen auf bei der Berufswahl".
Was meinst du mit "sich rausnehmen"?
Die Athlet:innen sich selbst? Warum sollte man das tun, wenn man schon in den Genuss der mit Abstand lukrativsten SpoFö-Stellen in Deutschland (quasi ohne Gegenleistung/Verpflichtung) gekommen ist?
Oder die SFV? Die können "ihre" Athlet:innen jederzeit zum Monatsende kündigen, sofern sie noch nicht einen gewissen Dienstgrad erreicht haben. In den ersten 24 Monaten jedenfalls, danach gibt es weiche Böden. Bis dahin werden die Verträge jährlich befristet und es muss sich über eine erneute Nominierung für den Bundeskader weiter für eine BW-SpoFö Stelle empfohlen werden.
Alle SFV haben ausgeschöpfte Kontingente, ohne Abgänge keine Zugänge.
Die Berufungsliste wird übrigens immer schon Anfang Juli diskutiert und dann eingereicht. Da wird nicht unbedingt auf kippelnde Kandidaten gewartet.