26.08.2025, 21:33
(26.08.2025, 21:07)trackwatchnds schrieb:Das mit der roten Liste mag stimmen. Im akt. Beispiel jedoch liegt auf keinen Fall eine geforderte "Überqualifizierung" vor bzgl. Kaderaufnahme. Dann muss man dies bei jedem Athelten sagen, der herausfluegtz weil er die Kriterien nicht errfüllt. Siehe bspwm Abdilaahi, trotz seiner PB von 13:02(26.08.2025, 14:26)h3inz_h4rtm4nn schrieb:(26.08.2025, 14:02)mariusfast schrieb:(26.08.2025, 11:57)h3inz_h4rtm4nn schrieb:(26.08.2025, 11:34)mariusfast schrieb: Er hat übrigens während seines Rennens eine E-Mail vo DLV bekommenEs gab ein Planungsgespräch zwischen Bundeswehr und DLV. Ihm wurde in der Mail mitgeteilt, dass er aus der Sportfördergruppe fliegt, wenn er die Normkriterien nicht erfüllt ( laut Hendrik sehr harte Entscheidung, da er ja dieses Jahr eine OP hatte und sehr viele Jahre immer die Norm erfüllte und in der Sportfördergruppe war).
Er läuft noch die 10 KM DM
…zumal es immer wieder solcher Fälle gab, in denen Athletinnen und Athleten nach einem „Seuchenjahr“ trotzdem noch mindestens ein, wenn nicht sogar zwei Jahre in der Sportfördergruppe verbleiben durften. Egal, wie man zu der Kritik von den Pfeiffers gegenüber dem DLV steht, aber es wäre auf alle Fälle nicht fair, wenn sie die Strenge nur bei ihnen und nicht bei anderen walten lassen. Aber ich befürchte, in anderen Fällen greift wieder die Klausel „im freien Ermessen des Bundestrainers“.
Bremm durfte auch in der Sportfördergruppe der Polizei für ein Jahr lang bleiben, obwohl er nicht im Kader war.
Also das mit der Sportfördergruppe entscheidet doch garnicht der DLV?? oder hat der DLV Druck auf die Entscheider ausgeübt im Fall Pfeiffer
Ich glaube, man muss nochmal differenzieren zwischen Landes- und Bundespolizei bzw. Bundeswehr. Da sind unterschiedliche Entscheidungsträger relevant und auch die Gewichtung der Empfehlung des DLV ist jeweils anders. Details kenne ich nicht, was die jeweiligen Institutionen anbelangt. Fakt ist, da hast du vollkommen Recht, dass es auf jeden Fall nicht der DLV alleine entscheiden kann. Würde ja gerne mal Einsicht in die bestimmt sehr liebevoll formulierte Email nehmen. ;-)
Das muss definitiv differenziert werden, aber ihr unterschätzt da den Einfluss des DLV auf die Sportfördergruppen der Bundesinstitutionen.
Sowohl bei der Bundeswehr als auch der Bundespolizei bestehen Kontingente mit den Spitzenfachverbänden über deren inhaltliche Ausgestaltung vorrangig die (ltd.) Bundestrainer bestimmen. Da diese Kontingente in der Regel dauerhaft ausgeschöpft sind, kommt man nur rein, wenn jemand anderes ausscheidet und man ein Empfehlungsschreiben der BT vorlegen kann. Eigenständige Bewerbungen ohne SFV gibt es keine und selbst für diejenigen, die teilweise schon jahrelang dabei sind, gilt eine jährliche Notwendigkeit zur "Weiterbewerbung" (Bundeswehr). Ohne besondere Vorkommnisse oder den Verlust des Bundeskaderplatzes wird das mit sehr hoher Konstanz auch weitergeführt. Ohne Bundeskadernorm hat der DLV sich respektive den Athlet:innen jahrelang mit dem EK geholfen. Selbstverständlich sind sie bei den beim BT trainierenden Leuten und ehemaligen Leistungsträgern (= internationalen Medaillengewinnern) deutlich kulanter. Auf der anderen Seite haben die unliebsamen oder weniger systemgeschmeidigen Athlet:innen (danke für den Begriff an den Urheber, ich glaube Gertrud) deutlich größere Probleme. Ab einem gewissen Zeitpunkt (lies: Dienstgrad) hat die Bundeswehr ein gewisses Maß an Vetomöglichkeiten und kann einer einseitigen Aufkündigung der Verträge entgegentreten, allerdings auch nur für ein Jahr. Ist dieses Jahr so auch schon vorgekommen.
Bei der Bundespolizei läuft es im Intro genauso, mit dem Unterschied, dass die fertig ausgebildeten Bundespolizist:innen natürlich auch langfristig, also auch nach Beendigung der sportlichen Karriere, im Dienst bleiben sollen. Daher ist das verbandsseitig nicht so einfach aufzulösen. Der Großteil der Athlet:innen wählt das Modell 3/9, d. h. 3 Monate (meist September bis November) werden fest in Kienbaum verbracht, die restlichen 9 Monate sind sie freigestellt und können zu ihren Bundesstützpunkten oder Heimtrainingsstätten zurückkehren. Im Worst Case - Entzug des Sportförderstatus' - bedeutet das Verlust der Freistellungen und regulärer Dienst, wodurch an eine Weiterführung des Leistungssports nicht mehr zu denken ist.
Bei namhaften und verdienten Athlet:innen werden zum Ende der Karriere auch mal Ausnahmen gemacht, wie etwa bei einer herausragende Athletin im Sprungbereich, die jüngst ihre Karriere beendet hat.
Für die Landespolizei hat der DLV den mit Abstand geringsten Einfluss (Föderalismus), hier entscheiden über Ein- und Austritt auch nicht die BT. Die Bewerbungen werden in der Regel von den Landesfachverbänden in Zusammenarbeit mit den OSP auf den Weg gebracht, das kann aber in den Bundesländern variieren, da kann ich auch nicht für alle sprechen. Vielleicht kann Roy Schmidt erläutern, wie das in Sachsen abläuft?
Hier besteht ebenfalls das klare Anliegen, dass die Athlet:innen ihre berufliche Karriere im Dienst verbringen, von einem Ausscheiden haben weder Arbeitgeber noch -nehmer etwas. Landespolizist:innen mit SpoFö-Stauts ohne Bundeskaderstatus sind von den drei Gruppen mit Abstand am häufigsten, wenn ein Florian Bremm bspw. trotzdem in der SpoFö bleiben kann, dann ist das einzig und allein die Entscheidung der bayrischen Landespolizei. Gut so!
Die Pfeiffers stehen ganz offensichtlich auf einer roten Liste, das wird ohne professionelle Zurückhaltung so propagiert. Schlechte Chancen, die finden sogar bei Hendriks Haupt noch das Haar in der Suppe. Beide müssen sich vollständig "überqualifizieren".
@Reichtathletik: "vom Bundstrainer"
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