15.09.2025, 22:01
1) Das [J] hinter TR 17.1.2 steht für jostling. Es grenzt sich damit vom [O] für obstruction ab. In der Deutschen IWR als "Rempeln" bzw. "Sperren" bezeichnet.
2) TR 8 regelt das Prozedere für Proteste.
Sprich, ein qR stammt von der Entscheidung des Schiedsrichters, nachdem ein mündlicher Protest entweder vom Athleten selbst (Farken) oder seinen Teamvertretern (dem DLV) eingegangen ist. Das muss innerhalb der üblichen 30 Minuten passieren.
Die Jury kann entweder vom Schiedsrichter einberufen werden oder als Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsrichters. Die Entscheidung der Jury ergibt dann ein qJ. Um die Jury einzuberufen, müssen 100 USD hinterlegt werden, der Antrag muss schriftlich erfolgen und natürlich auch wieder innerhalb von 30 Minuten nach der protestierten Entscheidung (also entweder ein Nicht-Stattgeben des Schiedsrichters, oder die Veröffentlichung der Ergebnisliste, die die Entscheidung des Schiedsrichters widerspiegelt) erfolgen (TR 8.7).
Dabei ist außerdem wichtig, dass TR 8.11 besagt, dass nach der Entscheidung einer Jury es keine weitere Instanzen mehr gibt:
2) TR 8 regelt das Prozedere für Proteste.
Zitat:Any protest shall be made orally to the Referee by an athlete, by someone acting on their behalf or by an official representative of a team. Such person or team may protest only if they are competing in the same round of the event to which the protest (or subsequent appeal) relates (or are competing in a competition in which a team points score is being conducted).
Sprich, ein qR stammt von der Entscheidung des Schiedsrichters, nachdem ein mündlicher Protest entweder vom Athleten selbst (Farken) oder seinen Teamvertretern (dem DLV) eingegangen ist. Das muss innerhalb der üblichen 30 Minuten passieren.
Zitat:The Referee may decide on the protest or may refer the matter to the Jury of Appeal. If the Referee
makes a decision, there shall be a right of appeal to the Jury.
Die Jury kann entweder vom Schiedsrichter einberufen werden oder als Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsrichters. Die Entscheidung der Jury ergibt dann ein qJ. Um die Jury einzuberufen, müssen 100 USD hinterlegt werden, der Antrag muss schriftlich erfolgen und natürlich auch wieder innerhalb von 30 Minuten nach der protestierten Entscheidung (also entweder ein Nicht-Stattgeben des Schiedsrichters, oder die Veröffentlichung der Ergebnisliste, die die Entscheidung des Schiedsrichters widerspiegelt) erfolgen (TR 8.7).
Dabei ist außerdem wichtig, dass TR 8.11 besagt, dass nach der Entscheidung einer Jury es keine weitere Instanzen mehr gibt:
Zitat:The decision of the Jury of Appeal (or of the Referee in the absence of a Jury of Appeal or if no appeal to the Jury is made) shall be final and there shall be no further right of appeal, including to CAS.