DerC schrieb:1) IWR 180.21 !alex72 schrieb:Also: niemand einschließlich Friedek hat jemals geglaubt, dass damit zwei Sprünge in einem Wettkampf gemeint waren.[...]
Egal ob viele angeblich wissen hätten müssen, was gemeint war: Nominierungskriterien müssen eindeutig sein - vor allem, wenn man nachher bei einigen 5 gerade sein lässt und bei anderen nicht.
Jeder Wettkämpfer ist mit seiner besten Leistung zu bewerten.......
2) IWR 180.22 !
Bei Gleichständen in den technischen Wettbewerben.......entscheidet die zweitbeste Leistung der gleichstehenden Wettkämpfer über die bessere Platzierung, danach, falls notwendig, die drittbeste Leistung usw.
Zu 1) : Nur die beste Leistung eines Wettkampfes /einer Disziplin wird gewertet - für Ergebnislisten, Statistik, Bestenlisten usw. -.
Alle anderen Leistungen werden nicht berücksichtigt und sind deshalb uninteressant. Ausnahme : Für die eigene Statistik, Leistungskontrolle.
Zu 2) : Die anderen Leistungen des Wettkampfes dienen ausschließlich der Platzierung, werden natürlich nicht nach 1) gewertet.
Nach diesen Regeln ist klar erkennbar, dass nur die beste Leistung als Normerfüllung zu bewerten ist. Es spielt überhaupt keine Rolle, wie oft er/sie beim Einspringen /Einwerfen-/stossen oder im Wettkampf die Norm erreicht hat. Alle Leistungen nach dem besten Ergebnis sind daher nicht verwertbar.
*Die 'Hausaufgaben' sind also ordentlich gemacht worden. Die Nominierungskriterien waren (auch damals) eindeutig. Das wusste auch der Dreispringer Friedek aufgrund der langjährigen Wettkampfpraxis !
Heinz Engels, Mainz