19.10.2015, 20:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2015, 21:01 von Hellmuth K l i m m e r.)
(19.10.2015, 17:41)krebsan schrieb: Was also ist der Sinn, dass der Leistungsnachweis doppelt erbracht werden muss? Dass es an verschiedenen Tagen auf verschiedenen Anlagen passiert? Oder dass ein einzelner "Glücks"-Sprung nicht reicht?Das Letztere ist der entscheidende Fakt!
Es soll(te) verhindert werden, dass sehr günstige Bedingungen (Wind [auch unter 2.0m/sec.], unterschiedlich förderliche Kunststoffbeläge, ...) den Ausschlag geben.
Ich wäre sogar dafür, dass die OS- / WM-Aspiranten sich nur bei ganz bestimmten Veranstaltungen qualifizieren dürfen und dass mehr als zwei Q.-Wettkämpfe (an verschiedenen Tagen!) zu absolvieren sind. Diesen hohen Leistungsanspruch müsste jeder Spitzenathlet haben.
Und es würde verhindert, dass das vom DLV u. DOSB formulierte ZIEL, keine chancenlosen Sportler (Endkampfchance bis 10t-Plazierter) zu entsenden, realisiert werden kann.
H. Klimmer / sen.
P.S.: Ich weiß, dass z.B. die Weitsprungleistungen von Bad Langensalza (trotz korrekter Bedingungen!) immer ein klein wenig besser sind. (Ähnliches erlebte ich zu meiner aktiven Zeit auf Aschenbahn und Kunststoff in Jena).
Wenn es also - wie bei C. F. - um Zentimeter ging, ist es schon relevant, auf w e l c h e r Anlage man springt, rennt, wirft/stößt ...
