(19.10.2015, 20:49)Hellmuth K l i m m e r schrieb:Das letztere? Aber ein Glückssprung ist doch keiner mehr, wenn er sogleich wiederholt werden kann. Und förderliche Bedingungen können durchaus am zweiten Wettkampf am gleichen oder nächsten Tag wieder vorhanden sein. Hoffentlich auch!(19.10.2015, 17:41)krebsan schrieb: Was also ist der Sinn, dass der Leistungsnachweis doppelt erbracht werden muss? Dass es an verschiedenen Tagen auf verschiedenen Anlagen passiert? Oder dass ein einzelner "Glücks"-Sprung nicht reicht?Das Letztere ist der entscheidende Fakt!
Es soll(te) verhindert werden, dass sehr günstige Bedingungen (Wind [auch unter 2.0m/sec.], unterschiedlich förderliche Kunststoffbeläge, ...) den Ausschlag geben.
Ich wäre sogar dafür, dass die OS- / WM-Aspiranten sich nur bei ganz bestimmten Veranstaltungen qualifizieren dürfen und dass mehr als zwei Q.-Wettkämpfe (an verschiedenen Tagen!) zu absolvieren sind. Diesen hohen Leistungsanspruch müsste jeder Spitzenathlet haben.
Und es würde verhindert, dass das vom DLV u. DOSB formulierte ZIEL, keine chancenlosen Sportler (Endkampfchance bis 10t-Plazierter) zu entsenden, realisiert werden kann.
H. Klimmer / sen.
P.S.: Ich weiß, dass z.B. die Weitsprungleistungen von Bad Langensalza (trotz korrekter Bedingungen!) immer ein klein wenig besser sind. (Ähnliches erlebte ich zu meiner aktiven Zeit auf Aschenbahn und Kunststoff in Jena).
Wenn es also - wie bei C. F. - um Zentimeter ging, ist es schon relevant, auf w e l c h e r Anlage man springt, rennt, wirft/stößt ...
So gesehen müsste es allerdings eher heissen, die Weite müsste auf zwei unterschiedlichen Anlagen gesprungen werden. Und Anlagen, die irgendeinen Vorteil verschaffen, generell ausgeschlossen werden. Andererseits sind gerade hohe Normen ein Grund, eben diesen auf speziell günstigen Anlagen (oder generell bei optimalen Bedingungen) hinterherzujagen.
Dass ich die Grundhaltung, keine "chancenlosen" Sportler zu entsenden, sowieso völlig daneben finde, darf ich nur einmal mehr betonen. Die einen nennen den Vorgang "entsenden", was beinhaltet, dass da ein Sportler quasi in nationalem Auftrag am Werk sein wird, und das Land nicht blamieren soll. Andere sehen vermutlich eher ein "sperren" oder verhindern in einer solchen Politik, weil sie den Sportler sehen, der vielfach sich auf eigene Faust, auf eigene Kosten vorbereitet hat und mit sehr viel Fleiss, Talent und Wettkampfglück sich einen internationalen Startplatz erarbeitet hat - er, nicht der Verband - und nun von seinem eigenen nationalen Verband, der ihn doch fördern sollte, der doch für ihn da sein sollte, am Start gehindert wird.