22.10.2015, 17:51
Zitat:dominikk85 schrieb: natürlich hat friedek da ein juristisches Schlupfloch gesucht, aber wirklich verdenken kann man es ihm nicht, so viele Gelegenheiten Geld zu machen hat ein Leichtathlet nunmal nicht in seinem leben. wenn es völlig absurd gewesen wäre hätte er ja auch nicht recht bekommen, auch der DLV hat ja gesagt, dass es da ein Schlupfloch gab was beseitigt wurde.Auch wenn es ein Formulierungsfehler - der juristische Spitzfindigkeiten zuließ - war, auch wenn man in einem oder zwei aufeinanderfolgenden N.-Wettkämpfen die geforderte Leistung erzielt hätte, dann gilt immer noch die damals gültige N.-Fassung 2006 Abs. 2.2 : Nach Beratung im Bundesausschuss Leistungssport trifft dessen Vorsitzender oder sein Stellvertreter sämtliche Nominierungsentscheidungen und 2006 Abs. 2.3 : ......
Gertrud : Es war einfach ein Formulierungsfehler, der juristische Spitzfindigkeiten zuließ.
Darüber hinaus gibt es eine Athletenvereinbarung - 1.5.1.1 Regelanerkennungsvertrag -, die von Kader-AthletenInnen unterschrieben werden müssen, wenn sie für eine Nominierung vorgeschlagen werden möchten. 2006 Abs. 2.1 : Die in den Vereinen/Landesverbänden organisierten Mitglieder können zur Nominierung für den Einsatz in die Nationalmannschaften vorgeschlagen werden, wenn sie :
1) die durch den DLV vorzulegende Athletenvereinbarung unterzeichnet haben.
>>>>>Sollte ein Athlet/eine Athletin diese (damalige) Athletenvereinbarung nicht unterschrieben haben, dann waren die Nominierungsvoraussetzungen /Modalitäten - 2) - nicht erfüllt. Das müsste dann auch juristisch wasserdicht sein.........nach meiner Meinung.
Jedenfalls hat hier niemand anderes das Recht, eine Nominierung anzuerkennen oder abzulehnen, als der DLV-Bundesausschutzvorsitzende Leistungssport oder dessen Stellvertreter. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Grund berechtigt oder nicht berechtigt ist. - Irgendjemand fühlt sich immer benachteiligt, das wissen wir doch aus vielen Nominierungsangelegenheiten.
Übrigens, ich habe nirgendwo gelesen, dass derjenige, der die N.-Leistung erbracht hat, in die DLV-Mannschaft aufgenommen werden MUSS. Dann müssten u.U. mehr AthletenInnen nominiert werden, als nach den Rahmenvorgaben der IAAF und den Erfordernissen und Möglichkeiten des DLV zulässig.
Heinz Engels, Mainz - nach bestem Wissen und Gewissen -
