30.10.2015, 23:18
(30.10.2015, 20:17)dominikk85 schrieb:(30.10.2015, 10:19)Robb schrieb: Seit wann müssen sich private Unternehmen an der Resozialisierung von Straftätern beteiligen? Kann ein Vorbestrafter jede Firma verklagen, die ihn nicht einstellt?
Ein Vorbestrafter könnte eine Firma nicht verklagen, aber der Freiheit sind da durchaus schon Grenzen gesetzt. So dürfte z.b ein Unternehmen nicht grundsätzlich Dunkelhäutige ablehnen und ein Restaurant dürfte nicht selektiv ausländern oder schwulen den Zutritt verwehren. Auch bei Dingen wie Frauenquoten ist die Privatunternehmerische Freiheit eingeschränkt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Allgemei...ungsgesetz
Nachdem ich die Dopingfälle und den Umgang mit Dopingfällen schon länger beobachte, denke ich nicht, dass in Doping-Fällen das Diskriminierungsgesetz greift und zwar aus einem einfachen Grund: Grundsätzlich muss in Gesetzen definiert sein, auf was sie sich beziehen. Von Dopingsündern steht dort nichts drinnen, daher ist es auch nicht anzuwenden.
Für einen Veranstalter, insbesonders einem privaten Anbieter, gilt jedoch das Recht auf Vertragsfreiheit, d.h. jeder darf für sich entscheiden mit wem er einen Vertrag schließt und mit wem nicht, außer er würde gegen Gesetze (Diskriminierungsgesetz) verstoßen.
Ich sehe hier also keinen Grund warum der Veranstalter gegen ein Gesetz verstoßen soll, wenn er es ablehnt mit einem Dopingsünder einen Vertrag zu machen.
Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen: Ich würde keinen Grund sehen, warum der Veranstalter und auch der DLV nicht auch die Meldung ablehnen kann. Völlig unabhängig davon, ob der Athlet als Profi startet oder nicht und ob er laut Reglement startberechtigt ist oder nicht. Im DLV-Reglement steht nämlich nichts von, dass meine Vertragsfreiheit als Veranstalter eingeschränkt wäre.
Wichtig wäre allerdings wahrscheinlich die Form zu wahren, d.h. wenn die (Online)-Meldung schriftlich (per E-Mail) bestätigt wird und nichts in den Teilnahmebedingungen diesbezüglich drinnen steht, gehe ich davon aus, dass ein rechtsgültige Vertrag geschlossen wurde und da wird es dann schwierig als Veranstalter wieder raus zu kommen. Wenn die Meldung nicht bestätigt wurde oder in den Teilnahmebedingungen drinnen steht, dass die Meldung für Dopingsünder nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande und die Meldung kann auch im nachhinein abgelehnt werden.
In Österreich wird dies übrigens bei einigen Veranstaltungen praktiziert. Hier bekommt ein Dopingsünder keine Startnummer und somit keinen Zutritt zur Rennstrecke, auch wenn er quasi "privat" startet.
Lg,
Peter