15.09.2016, 15:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2016, 08:52 von Atanvarno.
Bearbeitungsgrund: Zitate repariert
)
Zitat:Wenn ein Athlet krank ist, muss er behandelt werden. Jeder Arzt weiß aber , ob das Mittel , was er anwenden will, auf der Dopingliste steht.
Benutzt er es trotzdem, verschafft er dem Athleten einen Vorteil damit.
Das ist nach den jetzigen Regeln aber legal, Athleten mit Ausnahmegenehmigung haben also formal nie einen Dopingverstoß begangen.
Allerdings zeigen diese Regeln glieich ein Schlupfloch auf.
Deshalb sollte die jetzige Regelung mit genehmigten Ausnahmen abgeschafft werden.
Damit schließt du aber auch alle Athleten aus, die aufgrund von akuten z.B. Rückenproblemen (Hexenschuss-->Harting) einmalig ein Schmerzmittel injiziert bekommen haben. Ist eine einmalige Anwendung mit medizinischer Indikation tatsächlich leistungsfördernd?
Natürlich beinhaltet diese Regelung Schlupflöcher, sie generell abzuschaffen scheint mir aber auch nicht der richtige Weg zu sein.
Zitat:Krankheit darf nicht zum Vorteil umgewandelt werden.
Richtig. Ebenso wenig zum Nachteil.