16.09.2016, 15:36
(16.09.2016, 09:49)Atanvarno schrieb: Ganz verbieten wird nicht gehen, denn was macht man, wenn der Athlet in einem Notfall (unter Umständen auch lebensbedrohlich) tatsächlich genau ein auf der Liste stehendes Mittel braucht?Ist das nicht eher ein leicht zu lösender Fall?
Wenn er das auf der Liste stehende Medikament wirklich braucht, muss er es bekommen.
Kann dann aber eine weile nicht im Wettkampf starten.
Je weniger Ausnahmen, desto gerechter.