17.09.2016, 15:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.09.2016, 15:31 von Atanvarno.
Bearbeitungsgrund: Tracking-Link ersetzt
)
(17.09.2016, 11:04)Robb schrieb:(16.09.2016, 23:34)Delta schrieb:
Ergänzung. Die gleiche ADAMS TUE-Nr. bei R. Harting (07.08.2008) - ADAMS TUE 2.3 01/2011
Date of Test bei R. Harting : 12.08.2016 - ADAMS TUE - Nr. Lab Form Rev 3.0.2 01/2014
Seltsam : Test 2008 > ADAMS 2011. Test 2016 > ADAMS 2014. Nach meiner Meinung sind das Jahreszahlen.
Übrigens, schon im alten Forum hatte ich die TUEs kritisiert (bei den Senioren). Aus dem gleichen Grund wie hier vielfach genannt (auch nun von Prof. P. Simon).
@lor-olli, völlige Übereinstimmung mit meiner Ansicht.
- Zitat für diejenigen, die über keine internen Kenntnisse verfügen : Die Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) ist ein Dokument, mit der dem Athleten bescheinigt wird, aus medizinisch indizierten Gründen eine Substanz einnehmen oder eine Methode anwenden zu dürfen, die auf der aktuellen Verbotsliste der WADA steht und damit verboten ist. Für die Anwendung einer im Wettkampf verbotenen Substanz muss der Antrag jeweils 21 Tage vor dem Wettkampf eingegangen sein. Eine immer verbotene Substanz darf erst nach der Genehmigung angewandt werden. - Zitatende -
Eine Leistungssteigerung (bei einer S.-Einnahme) hängt nicht davon ab, ob jemand eine TUE hat oder nicht. In beiden Fällen wird eine verbotene Substanz verabreicht. Wenn jemand tatsächlich so erkrankt ist, dass er/sie aus med. ind. Gründen die verbotenen Substanzen einnehmen oder.... muss, dann gibt es nur den Ratschlag : Reduziertes Training und Wettkampfpause bis zur Gesundung.
- Für Kader-AthletenInnen - Heinz Engels, Mainz
https://www.uspe.org/AntidopingDokumente...online.pdf