23.07.2025, 13:35
(23.07.2025, 13:18)vedo schrieb:(23.07.2025, 12:18)Reichtathletik schrieb:Sehe ich in dem Fall ähnlich, allerdings ist Vetter noch mal nachgeschaut tatsächlich noch im Ergänzungskader. Wahrscheinlich reicht das schon für den Antrag? Antragsberechtige Kaderathleten laut der Ausschreibung/den Ausschreibungsbestimmungen sind solche im OK - NK 1, das soll dann wahrscheinlich nur den NK 2 ausschließen?(23.07.2025, 12:07)vedo schrieb:(23.07.2025, 11:45)Freaky schrieb: kann Vetter überhaupt ein Sonderstartrecht bekommen?
Er ist kein Kaderathlet, wenn ich das richtig sehe.
Die Formulierung zu Sonderstartrechten nennt neben Kaderathleten ja auch Perspektivathleten zur Bildung der Nationalmannschaft, demnach kann er bei freundlicher Auslegung wohl eins bekommen.
Das ist aber bei allem Respekt vor seinen früheren Leistungen keine freundliche Auslegung, sondern lächerlich. Jemand dessen SB nicht für die Quali reicht als "Perspektive zur Bildung der Nationalmannschaft" zu betiteln.
Das macht es doch noch absurder.
Der EK ist dazu gedacht, Leute im Kader zu halten die als Trainingspartner wichtig sind.
Also das Argument was ich auch anbringe für Leute die gestrichen werden, sie zT wichtige Trainingspartner für U20-Athleten darstellen.