07.03.2020, 16:25
(07.03.2020, 15:53)Atanvarno schrieb: Diese Reaktion mag der erste Reflex sein. ABer ich denke schon, dass vor dem CAS Experten zum Thema gehört wurden und deren Einschätzung eine andere war.Empfehlen würde ich es auch niemanden !
--edit
Trenbolon gehört nun wirklich nicht zu den Steroiden, die ich einem Leichtathleten "empfehlen" würde.
Aber man kan an Hand des D-Tests nicht eindeutig einschränken/ nachweisen ob Trenbolon oder nur der syntetisierte Wirkstoff Nortestosterondecanoat eingesetzt wurde. (Isolation aus Urinproben empfindlich mit der Kombination aus Flüssigkeitschromatographie LC und Massenspektrometrie MS).
Und jetzt zum gesetzlichen Teil, warum zu 99,9% der Fälle ein Freispruch IMMER erfolgen muss :
"Der Handel und die Abgabe mit Trenbolon enthaltenden Präparaten ohne Zulassung bzw. Erlaubnis ist nach dem Arzneimittelgesetz untersagt. Ein Besitz von mehr als 150 mg wird gemäß der Dopingmittel-Mengen-Verordnung als "nicht geringe Menge" gewertet und steht unter Strafe." (Quelle NADA)
Noch was zur Wirkung (falls es interessiert):
Da Trenbolone eine wesentlich höhere Aktivität als Testosteron aufweisen und das Verhältnis zwischen virilisierender Wirkung und anaboler Wirkung zugunsten des Stoffwechseleffekts verschoben ist, ist es als Dopingmittel von größerem Interesse. Trenbolon ist ein bekanntes Doping-Mittel und wird häufig von Bodybuildern zum Muskelaufbau benutzt. Seine muskelfördernde Wirksamkeit ist 10–15 mal stärker als die von Testosteron, da es im Gegensatz zu Testosteron „magere “Muskelmasse aufbaut, daher weder Fett ansetzt noch Wasser einlagert. Die Gewichtszunahme wird dadurch fast ausschließlich durch die Zunahme an fettfreier Muskelmasse erzielt.
(Quelle: S. Guddat, W. Schänzer, P. Wachsmuth, M. Thevis: Doping control screening procedure for Trenbolone analogues in human urine by LC-(APCI)-MS/MS. In: W. Schänzer, H. Geyer, A. Gotzmann, U. Mareck)