19.06.2020, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.06.2020, 13:53 von Atanvarno.)
(19.06.2020, 12:32)lor-olli schrieb: Ich weiß nicht ob Du mit den Statuten die auch Coleman unterzeichnet hat vertraut bist, aber zum einen können die Kontrolleure anrufen, müssen es aber nicht und insbesondere bei Wiederholungstätern tun sie es meist nicht (unsere Sprintladies sind allerdings schon mehrfach von den Kontrolleuern angerufen worden, sie waren allerdings in 5 min zur Stelle).
Es hängt wohl stark von der die Kontrolle durchführen lassenden Behörde ab, ob angerufen wird oder nicht. In den USA, Norwegen und (deiner Aussage nach) Deutschland sind die nationalen Anti-Doping-Behörden nett/fair und es wird angerufen, in UK (gemäß der Aussagen von Dai Greene und Eilidh Doyle) nicht.
Die AIU lässt grundsätzlich nicht anrufen.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)